Als Römische Republik (res publica - Staat, wörtlich: „öffentliche Sache“) bezeichnet man die Staatsform des römischen Staates in der Zeit zwischen dem Ende der römischen Königsherrschaft im Jahre 509 v. Chr. (Vertreibung des letzten Königs Lucius Tarquinius Superbus) und der Errichtung des römischen Kaisertums am 13. Januar 27 v. Chr. durch den Machtverzicht des römischen Senats. Sie lässt sich am ehesten als eine aristokratische Staatsform mit gewissen demokratischen Elementen bezeichnen.
(siehe ganze Artikel auf Wikipedia)
BITTE BEACHTEN SIE:
Der endgültige Text, oben stehendes Ereignis betreffend, ist noch nicht redigiert.
In der Zwischenzeit steht an dieser Stelle ein Artikel aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie. Dieser Artikel ist unter der Lizenz CC-BY-SA verfügbar.